Lenk- und Ruhezeiten
Wir möchten Dich, egal ob Berufskraftfahrer oder privater Nutzer, hier über ein paar wichtige gesetzliche Bestimmungen informieren. In Deutschland unterliegst Du als Kraftfahrer den Sozialvorschriften (FPersV, VOEWG, AETR), welche die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten regeln.
Gelten die Lenk- und Ruhezeiten überhaupt für Dich?
Ja, als gewerblicher Fahrer von Fahrzeugen mit einem:
- zulässigen Gesamtgewicht von 2,8t – 3,5t (z. B. unsere Transporter der Gruppen A1, A, B, C und D) und einer
- zulässigen Gesamtmasse von über 3,5t., die zur gewerblichen Güterbeförderung oder Personenbeförderung eingesetzt werden
Ausnahme: „Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen: Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden.“
Übersicht Lenk- und Ruhezeiten:
Nach 4,5 Std. Fahrt ist eine 45-minütige Pause einzulegen. Die Pause ist auch aufteilbar in 2 Pausen zu 1x 15 Minuten und 1x 30 Minuten innerhalb der 4,5 Std. Fahrtzeit. Die maximale Tageslenkzeit von 9 Std. darf zweimal pro Woche auf 10 Std. erhöht werden. Innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden muss der Fahrer eine 11-stündige Ruhezeit einhalten. 3x pro Woche darf diese allerdings auf 9 Std. verkürzt werden. Die maximale Wochenlenkzeit von 56 Std. bei einer 6-Tages-Woche darf nicht überschritten werden.
Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen. Infos dazu gibts hier:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lenkzeiten-ruhezeiten/
Tageskontrollblatt
Hier findest Du einen Vordruck eines Tageskontrollblatt zur Erfassung der Lenk- und Ruhezeiten.
Jetzt Kontakt aufnehmen
STATION BIELEFELD-MITTE
ADRESSE
Walther-Rathenau-Str. 77
33602 Bielefeld
KONTAKT VERMIETUNG
0521 64050
hallo@tims.de
KONTAKT WERKSTATT
werkstatt@tims.de
ÖFFNUNGSZEITEN
Mo. – Fr.: 7.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 7.30 – 12.00 Uhr
Sonntag: 7.30 – 10.00 Uhr